Pressebilder
Die hier zur Verfügung gestellten Pressebilder dürfen ausschließlich von Medien (Print, Online, TV, Radio) nach Maßgabe des § 50 UrhG kostenfrei für die aktuelle Berichterstattung zur Sonderausstellung genutzt werden. Sie dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung der jeweiligen Rechteinhaber nicht für andere Zwecke genutzt werden. Bei jeder anderweitigen Nutzung sind Sie verpflichtet, selbstständig die Fragen des Urheber- und Nutzungsrechts zu klären. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. Bei Verwendung der Pressebilder sind die mitgelieferten Urheber- und Rechtenachweise zu beachten und im direkten Zusammenhang mit dem jeweiligen Bild unverändert wiederzugeben.